Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 24.01.2024 - 10 AZR 36/23
BAG 24.01.2024 - 10 AZR 36/23 - Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Vorinstanz
vorgehend ArbG Dortmund, 23. März 2022, Az: 7 Ca 3027/21, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 10. November 2022, Az: 5 Sa 415/22, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. November 2022 - 5 Sa 415/22 - wird zurückgewiesen.
-
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service