Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 30.07.2024 - 2 BvC 42/23
BVerfG 30.07.2024 - 2 BvC 42/23 - Verwerfung (a-limine-Abweisung) eines Wiedereinsetzungsantrags sowie einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Normen
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Tenor
-
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
-
2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
- 1
-
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wahlprüfungsbeschwerde bleiben aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 16. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service