Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 29.08.2016 - 2 BvR 436/16
BVerfG 29.08.2016 - 2 BvR 436/16 - Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Darlegung des Beruhens der angegriffenen Entscheidung auf dem gerügten Gehörsverstoß
Normen
Art 103 Abs 1 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 7. Januar 2016, Az: 1 A 11108/15.OVG, Beschluss
vorgehend VG Trier, 20. Oktober 2015, Az: 1 K 1186/15.TR, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin hat nicht dargelegt, dass die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem Gehörsverstoß beruht. Diese Entscheidung ist selbstständig tragend damit begründet, in Mazedonien bestünden hinreichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten, ohne dass die Beschwerdeführerin hiergegen eine Rüge vorgetragen hätte. Auf die übrigen Rügen kommt es deshalb nicht an; im Übrigen hat die Beschwerdeführerin nicht dargelegt, was sie, hätte das Gericht sie aus ihrer Sicht hinreichend auf die Prozesslage hingewiesen, noch vorgetragen hätte.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service