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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Organspende
Organspende
Als (postmortale) Organspende bezeichnet man die Entnahme von Organen nach dem Tod zwecks Transplantation auf eine andere Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt.
Eine Organspende ist in Deutschland nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.
Neben der beschriebenen postmortalen Organspende ist in Deutschland auch eine Lebendorganspende möglich. Hierbei wird ein Organ oder ein Organteil von einem lebenden Menschen auf den Organempfänger übertragen.
Für eine Lebendorganspende müssen Organspender und -empfänger strenge Voraussetzungen erfüllen. Diese dienen dazu, die medizinischen Risiken der Transplantation so gering wie möglich zu halten und jegliche Form des Organhandels zu unterbinden.
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