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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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20.12.2024 - Anwendung des § 8 Absatz 2 AStG in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung; Änderung des BMF-Schreibens vom 17. März 2021 (BStBl I S. 342)
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