Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 1 HilfsMKVV
§ 1 HilfsMKVV, Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen
Von der Versorgung sind ausgeschlossen:
- 1. Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel; Knie- und Knöchelkompressionsstücke
- 2. Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
- 3. Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
- 4. Applikationshilfen für Wärme und Kälte
- 5. Afterschließbandagen
- 6. Mundsperrer
- 7. Penisklemmen
- 8. Rektophore
- 9. Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).
Aktionen
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Hotline 0800 226 5354
24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.