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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.p. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.p. KVdRMeldeGs, Merkmal für zeitlich befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit (§ 267 Absatz 2 SGB V in Verb. mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RSAV)
Die Krankenkassen haben ausgehend von den Meldungen der Rentenversicherungsträger die befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (LEAT 7x) für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs besonders zu kennzeichnen.
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