Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. I.4. MobRehaEmpf
Ziff. I.4. MobRehaEmpf, Ausschlusskriterien
Eine mobile Rehabilitationsleistung kommt nicht in Betracht bei
- - unzureichender pflegerischer, medizinischer und sonstiger häuslicher Versorgung,
- - fehlender Kooperation der An- und Zugehörigen,
- - Angewiesen sein auf nicht transportable therapeutische Geräte,
- - die Therapie beeinträchtigenden Abhängigkeitserkrankungen,
- - nicht beeinflussbarer Fremd- oder Selbstgefährdung,
- - Verwahrlosung.
Aktionen
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Hotline 0800 226 5354
24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.