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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 3 SVAngBAV
§ 3 SVAngBAV, Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1. der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation,
- 1.3 Personalwesen,
- 1.4 Selbstverwaltung und Aufsicht,
- 1.5 Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung;
- 2. Aufgaben der Sozialversicherung:
- 2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung,
- 2.2 Versicherte, Mitglieder,
- 2.3 Beiträge für Beschäftigte,
- 2.4 Leistungen;
- 3. Informationsverarbeitung und Datenschutz:
- 3.1 Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung,
- 3.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.3 Datenschutz;
- 4. Kommunikation und Kooperation:
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- 4.2 Umgang mit Konflikten;
- 5. Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren;
- 6. Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- A. in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung:
- 1. Marketing;
- 2. Versicherungsverhältnisse und Beiträge:
- 2.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
- 2.2 freiwillige Versicherung,
- 2.3 Familienversicherung,
- 2.4 Wahlrecht,
- 2.5 Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge,
- 2.6 Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft;
- 3. Leistungen und Verträge:
- 3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen,
- 3.2 Zusammenarbeit mit Vertragspartnern;
- B. in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung:
- 1. versicherter Personenkreis;
- 2. Mitgliedschaft;
- 3. Finanzierung;
- 4. Leistungen;
- C. in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung:
- 1. Versicherungsverhältnisse:
- 1.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
- 1.2 freiwillige Versicherung;
- 2. Finanzierung;
- 3. Leistungen:
- 3.1 Rehabilitation,
- 3.2 Rentenansprüche,
- 3.3 Rentenhöhe und Rentenzahlung,
- 3.4 Zusatzleistungen und sonstige Leistungen,
- 3.5 Kontenklärung und Rentenauskunft;
- D. in der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung:
- 1. Marketing;
- 2. Versicherungsverhältnisse:
- 2.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
- 2.2 freiwillige Versicherung,
- 2.3 Familienversicherung;
- 3. Finanzierung;
- 4. Leistungen:
- 4.1 Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung,
- 4.2 Leistungen in der Rentenversicherung;
- E. in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung:
- 1. Versicherungsverhältnisse;
- 2. Mitgliedschaft;
- 3. Finanzierung;
- 4. Leistungen:
- 4.1 Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
- 4.2 Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte,
- 4.3 Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.
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