Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 1. SGBV§62Gs
Ziff. 1. SGBV§62Gs, Anwendungsbereich
(1) Sind im Laufe eines Kalenderjahres
- - einzelne Versicherte bei mehr als einer Krankenkasse versichert oder
- - Versicherte eines Familienverbundes bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert,
(2) Daneben ist eine Befreiung von den Zuzahlungen aufgrund einer Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze im Einzelfall möglich. Auch hierfür sind nachfolgend einheitliche Regelungen festgelegt.
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Hotline 0800 226 5354
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