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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.11.1. RS 2022/01
Ziff. 3.2.11.1. RS 2022/01, Merkmale abhängiger Beschäftigung
Beschäftigter ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Dafür spricht
- - Weisungsgebundenheit, die sich bei Hochqualifizierten und Spezialisten auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren kann,
- - Eingliederung in den Betrieb,
- - keine Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft,
- - keine im Wesentlichen freigestaltete Arbeitstätigkeit,
- - Fremdbestimmtheit der Tätigkeit,
- - keine eigene Betriebsstätte,
- - keine Tragung eines Unternehmerrisikos,
- - Vereinbarung von Urlaub,
- - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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