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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 2 Ziff. 3.2. RS 2022/01
Anlage 2 Ziff. 3.2. RS 2022/01, Starke Merkmale für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit
Ein sehr starkes Gewicht kommt bei der Abwägung zu, wenn
- - im Rahmen der Handelsvertretertätigkeit tatsächlich regelmäßig
- - "eigene" versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, gegenüber denen Weisungsbefugnis hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung besteht oder
- - selbständig tätige Untervertreter verpflichtet werden und
- - dies das Gesamtbild der Tätigkeit des Handelsvertreters prägt;
- - die Tätigkeit als Handelsvertreter ohne oder nur durch geringfügige inhaltliche und zeitliche Beschränkung/Vorgaben seitens des vertretenen Unternehmers ausgeübt wird.
- - eine eigene Betriebsorganisation des Handelsvertreters mit eigener Betriebsstätte bzw. Büro und eigener Kostentragung die Tätigkeit prägen.
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