Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 2. RS 2022/05
Ziff. 2. RS 2022/05, Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung sind:
- 1. Gesetzliche Vorgaben des SGB V,
- 2. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung (PsychTh-RL),
- 3. Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) in der jeweils gültigen Fassung (PsychTh-V),
- 4. Formblätter nach § 18 PsychTh-V und die Vordruckmuster 7 und 22 der Vordruckvereinbarung (Anlage 2 und 2a BMV-Ä),
- 5. Vereinbarung über die Honorierung von Gutachten im Gutachterverfahren (Gutachtenhonorar-Vereinbarung).
Aktionen
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Hotline 0800 226 5354
24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.