Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.4.2.1. RS 2022/05
Ziff. 3.4.2.1. RS 2022/05, Chiffre-Nummer
(1) Zur Wahrung der Anonymität der Patientin oder des Patienten wird in einem bundeseinheitlichen Verfahren die Chiffre-Nummer verwendet. Sie besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und dem Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten (6-stellig).
Beispiel:
Versicherte: Rosa Schmidt, geboren 5. 9. 1975
Patient: Kind Theodor Meier, geboren 3. 8. 2003
Die Chiffre-Nummer lautet: M030803
(2) Im Gutachterverfahren, bei Hinzuziehung einer ärztlichen Beraterin bzw. eines ärztlichen Beraters oder des Medizinischen Dienstes und im ggf. erforderlichen Schriftverkehr, ist auf allen Formblättern nur die Chiffre-Nummer anzugeben.
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