Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.4.2.2. RS 2022/05
Ziff. 3.4.2.2. RS 2022/05, Bearbeitungsnummer der Krankenkasse
Auf dem PTV 4 kann die Krankenkasse zusätzlich zur Chiffre-Nummer eine interne Bearbeitungsnummer angeben. Diese Bearbeitungsnummer ist von der Gutachterin oder dem Gutachter auf dem PTV 5 zu übernehmen. Sie lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf die Patientin oder den Patienten zu, hilft der Krankenkasse jedoch bei der Zuordnung des anonymisierten Falles. Die Versichertennummer kann hierfür nicht verwendet werden, da die datenschutzrechtlichen Vorgaben dadurch nicht erfüllt sind.
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