Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.I.2.9. RS 1997/01
Ziff. A.I.2.9. RS 1997/01, Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind
Nach § 27 Absatz 3 Nummer 2 SGB III sind . . . diejenigen Heimarbeiter arbeitslosenversicherungsfrei, die zugleich eine Tätigkeit als Zwischenmeister ausüben und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen. Hinsichtlich des Begriffs des Zwischenmeisters nimmt § 27 Absatz 3 Nummer 2 SGB III auf § 12 Absatz 4 SGB IV Bezug; danach ist Zwischenmeister, wer, ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm übertragene Arbeit an Hausgewerbetreibende oder Heimarbeiter weitergibt.
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