Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.II. RS 1997/01
Ziff. B.II. RS 1997/01, Fortbestand der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
Nach § 1 Satz 1 Nummer 1 2. Halbsatz SGB VI . . . wird die Rentenversicherungspflicht durch den Bezug von Kurzarbeitergeld . . . nicht unterbrochen. Die Vorschrift setzt voraus, dass bei Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld . . . ein rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Auf Personen, die der Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, findet § 1 Satz 1 Nummer 1 2. Halbsatz SGB VI keine Anwendung.
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