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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.III. RS 1997/01
Ziff. B.III. RS 1997/01, Fortbestand der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung
Während eines Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld . . . besteht das Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung nach § 24 Absatz 3 . . . SGB III fort . . .
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