Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.2. RS 2003/01
Ziff. A.2. RS 2003/01, Ältere Arbeitnehmer in der Gleitzone
Soweit ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des [aktuell] § 418 SGB III mit einem älteren Arbeitslosen begründet wird, dessen regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Gleitzone des § 20 Absatz 2 SGB IV liegt, ist der Arbeitnehmerbeitragsanteil ebenfalls nach den für die Gleitzone geltenden Regelungen zu bemessen. Dass der Arbeitgeber vom Arbeitgeberbeitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung befreit ist, hat auf die Anwendung der Gleitzonenregelung keinen Einfluss. Vgl. dazu Abschnitt 4.3.3 Absatz 5 des gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone vom 25. 2. 2003.
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