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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. III. RS 2007/06
Ziff. III. RS 2007/06, Anspruchsvoraussetzungen
Nach § 175 Absatz 1 SGB III haben Arbeitnehmer in der Schlechtwetterzeit vom 1. 12. bis 31 3. Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn
- - sie in einem Betrieb beschäftigt sind, der dem Baugewerbe oder einem Wirtschaftszweig angehört, der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist,
- - der Arbeitsausfall erheblich ist,
- - die betrieblichen Voraussetzungen des § 171 SGB III sowie die persönlichen Voraussetzungen des § 172 SGB III erfüllt sind und
- - der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit nach § 173 SGB III angezeigt worden ist.
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