Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. V.4.1.3. RS 2007/06
Ziff. V.4.1.3. RS 2007/06, Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld lediglich aus dem Istentgelt zu zahlen. Die Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgelts scheidet also für den Bereich der Arbeitslosenversicherung aus.
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