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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.1.6.1.3. RS 2016/09
Ziff. II.1.1.6.1.3. RS 2016/09, Hilfen bei der Haushaltsführung
Die Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen:
- - das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfes,
- - das Kochen
- einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten,
- - das Reinigen und Aufräumen der Wohnung.
- Hierzu gehören sowohl einfache als auch aufwendige Aufräumarbeiten, wie z. B. Tisch decken/abräumen, spülen, Spülmaschine nutzen, Wäsche falten, Staub wischen, Böden wischen, Staubsaugen, Fenster putzen, Wäsche waschen, Bett beziehen oder Müll entsorgen.
- - das Spülen
- einschließlich der Reinigung des Spülbereichs,
- - das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung.
- Dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung des täglichen Gebrauchs.
- - das Beheizen
- einschließlich der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials innerhalb des Hauses,
- - die Unterstützung bei Nutzung von Dienstleistungen (Organisieren und Steuern pflegerischer oder haushaltsnaher Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerker, Friseur oder Fußpflege),
- - Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
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