Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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R 39.5 LStR
R 39.5 LStR, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
1 Ist die Steuerbefreiung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen antragsunabhängig, hat das Betriebsstättenfinanzamt gleichwohl auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung zu erteilen. 2 Das Finanzamt hat in der Bescheinigung den Zeitraum anzugeben, für den sie gilt. 3 Dieser Zeitraum darf 3 Jahre nicht überschreiten und soll mit Ablauf eines Kalenderjahres enden. 4 Die Bescheinigung ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. 5 Der Verzicht auf den Lohnsteuerabzug schließt die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) bei einer Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer nicht aus. 6 Die Nachweispflicht nach § 50d Absatz 8 EStG betrifft nicht das Lohnsteuerabzugsverfahren.
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