Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.3. BR-AlVGs
Ziff. 3.3. BR-AlVGs, Verfahren bei der DSRV
1 Anmeldungen für Ehegatten oder Lebenspartner des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Datensatz DSME, Feld Statuskennzeichen "1" oder "2") werden für die Zeiten ab dem 1. 1. 2005 von der DSRV an den kontoführenden Versicherungsträger und zusätzlich an die BfA in ihrer Funktion als Clearingstelle weitergeleitet. 2 Dies gilt ebenfalls für Anmeldungen mit dem von einer Einzugsstelle geänderten Statuskennzeichen "3" oder "5". 3 Eine zusätzliche Weiterleitung erfolgt auch, wenn die BfA aktueller Kontoführer ist.
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Hotline 0800 226 5354
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