Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.XI.4. RS 1983/01
Ziff. A.XI.4. RS 1983/01, Beitragsverfahren
Wird das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt dem letzten [Entgelt]abrechnungszeitraum des Vorjahres zugerechnet, dann sind die Beitragsfaktoren dieses [Entgelt]abrechnungszeitraums maßgebend. Das gilt sowohl für die Beitragsbemessungsgrenzen als auch für die Beitragsgruppen und die Beitragssätze.
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