Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.2.5. RS 2007/09
Ziff. I.2.5. RS 2007/09, Kumulierung von Unterbrechungstatbeständen
In den Fällen, in denen sich an das Ende des Krankentagegeldbezugs (Zeit im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 2 SGB IV) eine Zeit ohne den Bezug von Arbeitsentgelt anschließt und das Beschäftigungsverhältnis aber fortbesteht (z. B. unbezahlter Urlaub), kommt die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV zum Tragen; vgl. Abschnitt 2.6 der "Gemeinsamen Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen (§ 7 Absatz 3 SGB IV)" der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 28. 10. 2004. D. h., an das Ende des Krankentagegeldbezugs schließt sich in diesen Fällen für die Dauer eines Monats eine Zeit nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV an.
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service