Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 2 PflVerg-RL
§ 2 PflVerg-RL, Bildung von Regionen
Als Region für die Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus nach § 3 gilt das jeweilige Bundesland.
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