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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.2.4.7.3. RS 2017/10
Ziff. 9.2.4.7.3. RS 2017/10, Arbeitsausfälle, die zulasten der Versicherten gehen
Der Begriff "verschuldetes Arbeitsversäumnis" entspricht dem des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit. Daher geht ein verschuldetes Arbeitsversäumnis zu Lasten der Versicherten.
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