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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.3.1. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.3.1. RS 2022/06, Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige
Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind und gemäß § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V eine Wahlerklärung abgegeben haben.
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