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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 271 FamFG
§ 271 FamFG, Betreuungssachen
Betreuungssachen sind
- 1. Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
- 2. Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
- 3. sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1814 bis 1881 BGB) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.
Nummer 3 geändert durch G vom 4. 5. 2021 (BGBl. I S. 882).
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