Pfändungsrechner ab Juli 2023
Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohnpfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Der Pfändungsrechner der AOK erspart den Blick in die Pfändungstabelle. Mit einem Klick sehen Sie das unpfändbare Einkommen, das Sie einem verschuldeten Mitarbeiter auszahlen können.
Erhöhung der Pfändungsgrenzen ab Juli 2023
Die Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Arbeitnehmern und ihren engsten Familienangehörigen schützen, wurden zum 1. Juli 2023 nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrags angepasst. Der Pfändungsfreibetrag liegt nun bei 1.402,28 Euro monatlich. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1.409,99 Euro pfändungsgeschützt. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO den pfändbaren Anteil eines monatlichen Gehalts. Geben Sie dazu einfach das monatliche Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten in den Rechner ein.“
Was können Sie mit dem Pfändungsrechner ermitteln?
Mit dem Pfändungsrechner erfahren Sie:
- Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen im Monat?
- Wie hoch ist der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens?
- Wie erhöht sich der unpfändbare Anteil des Einkommens bei unterhaltsberechtigten Angehörigen?
Tipps für Benutzer
Der Pfändungsrechner ermittelt den Pfändungsfreibetrag anhand des monatlichen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers. Die Unterhaltspflichten des unter Lohnpfändung stehenden Mitarbeiters werden dabei vom Rechner berücksichtigt. Es können bis zu vier und mehr Personen als Unterhaltsberechtigte ausgewählt werden.
Stand
Erstellt am: 29.06.2023
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