Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 9 EntgFG Ziff. 1. RS 1998/01, Grundsatz

(1) Durch diese Vorschrift wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch bei solchen stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme zugestanden, während deren Dauer zwar keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die jedoch medizinisch notwendig sind (vgl. BAG vom 29. 11. 1973 — 5 AZR 205/73 —, USK 73217, EEK I/390 und vom 10. 5. 1978 — 5 AZR 15/77 —, USK 78103, EEK I/602).

(2) Sind die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 erfüllt, dann gelten die Vorschriften der §§ 3, § 4, § 6 bis § 8 entsprechend. Der § 9 bildet zwar eine eigenständige Anspruchsgrundlage; die hiernach zustehenden Ansprüche gehen aber hinsichtlich Dauer und Höhe über den §§ 3 und § 4a festgelegten Leistungsumfang hinaus. Zur Anrechnung möglicher Urlaubstage vgl. § 9 EntgFG Ziff. 7..


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.