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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 9 EntgFG Ziff. 2.1. RS 1998/01, Allgemeines

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation besteht nur dann, wenn ein Sozialleistungsträger (§§ 18 bis § 24 und § 28 SGB I) die Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme bewilligt hat und diese stationär durchgeführt wird. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist der Arbeitgeber auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nicht verpflichtet, es sei denn, der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig und hat einen Anspruch nach § 3.


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