Category Image
Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2010 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.2.1.5. RS 2010/04, Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Da sie der Aufsicht des für ihren räumlichen Bereich zuständigen Landesgesundheitsministeriums unterstehen, müssen hier im Einzelfall landesrechtliche Regelungen geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen zulässig ist. Dementsprechend gelten die Grundsätze der §§ 11, § 12 InsO.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.