Category Image
Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2010 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.3.3.1. RS 2010/04, Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird, anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 zur Bemessung der Insolvenzgeldumlage herangezogen. § 358 ff. SGB III sieht eine entsprechende Ausschlussregelung, wie sie in § 7 Absatz 2 Satz 2 AAG enthalten ist, nicht vor.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.