Die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen von Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt werden in der beigefügten Anlage durch Beispiele erläutert. Die Beispiele umfassen nicht allein Sachverhalte im Sinne des § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV. Zur besseren Darstellung des Gesamtzusammenhangs, in den die Regelung des § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV häufig eingebettet ist, sind ferner Sachverhalte der Arbeitsunterbrechung mit Bezug von Entgeltersatzleistungen, durch Inanspruchnahme von Elternzeit oder bei Teilnahme am Wehrdienst aufgeführt, ohne dass auf die versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen in dieser gemeinsamen Verlautbarung näher eingegangen wird.
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