Gemeinsames Rundschreiben zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI [RS 2015/02]
Gemeinsames Rundschreiben zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI [RS 2015/02]
Ziff. 12. RS 2015/02, Beispiel zur Berechnung der Beiträge
Ausgangssituation:
Eine vollzeitbeschäftigte Person arbeitet regelmäßig 5 Tage in der Woche von Montag bis Freitag. Wegen einer bei ihrem Vater akut aufgetretenen Pflegesituation nach § 2 PflegeZG lässt sie sich vom 24. 2. 2015 bis 3. 3. 2015 für insgesamt 6 Arbeitstage ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freistellen. Aufgrund der Beschäftigung bestand bisher Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Krankenversicherung wurde bisher der allgemeine Beitragssatz zugrunde gelegt. Weitere Beschäftigungen werden nicht ausgeübt; weitere beitragspflichtige Einnahmen werden nicht erzielt. Das ausgefallene (Brutto-)Arbeitsentgelt beträgt für den genannten Zeitraum 1 200 EUR.
Beitragsberechnung:
Die bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld zu zahlenden Beiträge werden grundsätzlich für den Kalendertag berechnet. Für die Zeit vom 24. 2. 2015 bis 3. 3. 2015 sind deshalb 8 Kalendertage anzusetzen.
Das für einen Kalendertag ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt beträgt: 1 200 EUR : 8 =
150 EUR
Die kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenzen betragen in der
Krankenversicherung: 49 500 EUR : 360 =
137,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 72 600 EUR : 360 =
201,67 EUR
Für die Beiträge zur Krankenversicherung ist das kalendertägliche ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu kürzen:
137,50 EUR
Für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist weiter zu rechnen mit:
150 EUR
Nach Kürzung auf 80 % ergeben sich folgende beitragspflichtige Einnahmen:
Krankenversicherung: 137,50 EUR x 80 % =
110 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 150 EUR x 80 % =
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