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Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Ziff. I.2. Geringfüg-RL, Lohnsteuerpauschalierung

1 Für die Lohnsteuerpauschalierung ist zu unterscheiden zwischen der einheitlichen Pauschsteuer in Höhe von 2 % (§ 40a Absatz 2 EStG) und der pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 % des Arbeitsentgelts (§ 40a Absatz 2a EStG). 2 In beiden Fällen der Lohnsteuerpauschalierung ist Voraussetzung, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 8a SGB IV vorliegt. 3 Das Steuerrecht knüpft damit an die Voraussetzungen des SGB IV an.


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