Category Image
Richtlinien

Mu-RL – Mutterschafts-Richtlinie

Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie/Mu-RL)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

Mu-RL – Mutterschafts-Richtlinie



§ 8 Mu-RL, Medikamentöse Maßnahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

1 Die Versicherte hat während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Geburt Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. 2 Die für die Leistungen nach den §§ 31 bis § 33 SGB V geltenden Vorschriften gelten entsprechend; bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Geburt finden die Regelungen, die für die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln eine Zuzahlung der Versicherten vorsehen, keine Anwendung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.