Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des KHSG zur Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege und Kurzzeitpflege [RS 2016/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 3.2.5. RS 2016/03, Fazit

Im Ergebnis ist bei einem Antrag auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a SGB V im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:

  • 1.Liegen krankheitsbedingte Beeinträchtigungen insbesondere infolge einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation, einer ambulanten Krankenhausbehandlung sowie in vergleichbaren Fallkonstellationen vor?

nein
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ ja
  • 2.Liegt ein Hilfebedarf bei der Grundpflege und ggf. der hauswirtschaftlichen Versorgung vor?

nein
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ ja
  • 3.Können die erforderlichen grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen selbständig durchgeführt werden?

ja
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ nein
  • 4.Liegt beim Versicherten Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI vor?

ja
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ nein
  • 5.Kann eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen durchführen (vgl. § 37 Absatz 3 SGB V)?

ja
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ nein
  • 6.Soll die HKP an einem geeigneten Ort im Sinne der HKP-RL durchgeführt werden (vgl. Ziff. 3.2.4.)?

nein
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ ja
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a SGB V.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.