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Richtlinien

Zul-RL – Zulassungs-Richtlinien

Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen zur Einhaltung der Vorgaben für Versorgungsverträge nach § 72 Absätze 3a und 3b SGB XI (Zulassungs-Richtlinien) [Zul-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Zul-RL – Zulassungs-Richtlinien



§ 8 Zul-RL, Verfahren bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen

(1) Soweit eine Pflegeeinrichtung den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI beantragt und die Landesverbände der Pflegekassen feststellen, dass weder die Zulassungsvoraussetzung nach § 72 Absatz 3a SGB XI noch die Zulassungsvoraussetzung nach § 72 Absatz 3b SGB XI vorliegt, darf die Pflegeeinrichtung nicht zur Pflege zugelassen werden.

(2) Bei bereits bestehenden Versorgungsverträgen gilt, dass, soweit die Landesverbände der Pflegekassen feststellen, dass nicht nur vorübergehend weder die Zulassungsvoraussetzung nach § 72 Absatz 3a SGB XI noch die Zulassungsvoraussetzung nach § 72 Absatz 3b SGB XI vorliegt, dies einen Grund zur Kündigung des Versorgungsvertrages nach § 74 Absatz 1 SGB XI durch die Landesverbände der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe darstellt.


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