Category Image
Richtlinien

PflBer-RL – Pflegeberatungs-Richtlinien

Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien [PflBer-RL])
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PflBer-RL – Pflegeberatungs-Richtlinien



Ziff. 2.2.6. PflBer-RL, Anpassung des Wohnumfeldes

1 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sollen Anspruchsberechtigte sowie Angehörige oder weitere Personen entsprechend dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf 1 über die Möglichkeiten beraten, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2 vornehmen zu lassen, durch die die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann 3 . 2 Zu berücksichtigen sind auch digitale Technologien im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen 4 . 3 Bei der Anpassung des Wohnumfeldes kann die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater Kontakte zu entsprechenden Beratungsstellen vermitteln.

1 Siehe Ziff. 2.1..

2 Siehe auch Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gemäß § 78 Absatz 2a SGB XI vom 27. 9. 2021 in der jeweils geltenden Fassung sowie Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien — BRi) vom 15. 4. 2016 in der jeweils geltenden Fassung, Anlagen, 8 Katalog möglicher wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.

3 Siehe auch § 40 SGB XI.

4 Siehe Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gemäß § 78 Absatz 2a SGB XI vom 27. 9. 2021 in der jeweils geltenden Fassung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.