Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 8.3. RS 2007/08, Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Eine Leistungsgewährung durch die Gesetzliche Krankenversicherung kann nicht erfolgen, wenn die Hilfsmittelversorgung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Hier besteht vielmehr eine Leistungspflicht des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung 1 .

1 Vgl. § 11 Absatz 5 SGB V sowie §§ 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 SGB VII.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.