Ziff. 5.5. RS 2024/02, Tabellarische Übersicht zum Erlass von Säumniszuschlägen
Die unter Ziff. 5.2. Buchstaben a bis f genannten Fallgruppen, die einen Erlass von Säumniszuschlägen rechtfertigen, sind nachstehend in Kurzform zur besseren Übersicht aufgelistet.
Fallgruppe
Antragserfordernis
Erlass/Teilerlass
a) unabwendbares Ereignis
Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen.
Erlass in voller Höhe
b) pünktlicher Beitragszahler
Antrag ist erforderlich
Erlass in voller Höhe
c) Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
Antrag ist erforderlich; der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist zu erbringen. Im Insolvenzverfahren ist die hälftige Anerkennung der Säumniszuschläge als ein Antrag auf Teilerlass zu werten.
Erlass zur Hälfte
d) Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
Antrag ist erforderlich; der Nachweis über die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist zu erbringen.
Erlass zur Hälfte
e) Erlass der Hauptschuld
Es ist kein besonderer Antrag erforderlich; der Antrag auf Erlass der Hauptschuld reicht aus.
Erlass in voller Höhe
f) sonstige Fälle
Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen.
Erlass in voller Höhe oder zur Hälfte je nach Lage des Einzelfalles
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