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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsame Verlautbarung Erhebung und Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags [RS 2024/02]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 5.5. RS 2024/02, Tabellarische Übersicht zum Erlass von Säumniszuschlägen

Die unter Ziff. 5.2. Buchstaben a bis f genannten Fallgruppen, die einen Erlass von Säumniszuschlägen rechtfertigen, sind nachstehend in Kurzform zur besseren Übersicht aufgelistet.

FallgruppeAntragserfordernisErlass/Teilerlass
a) unabwendbares EreignisAntrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen.Erlass in voller Höhe
b) pünktlicher BeitragszahlerAntrag ist erforderlichErlass in voller Höhe
c) Zahlungsunfähigkeit/ÜberschuldungAntrag ist erforderlich; der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist zu erbringen.
Im Insolvenzverfahren ist die hälftige Anerkennung der Säumniszuschläge als ein Antrag auf Teilerlass zu werten.
Erlass zur Hälfte
d) Gefährdung der wirtschaftlichen ExistenzAntrag ist erforderlich; der Nachweis über die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist zu erbringen.Erlass zur Hälfte
e) Erlass der HauptschuldEs ist kein besonderer Antrag erforderlich; der Antrag auf Erlass der Hauptschuld reicht aus.Erlass in voller Höhe
f) sonstige FälleAntrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen.Erlass in voller Höhe oder zur Hälfte je nach Lage des Einzelfalles

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