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Grundsätze

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle

Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Sozialversicherungsrecht
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VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle



Ziff. 3.2. VV Pflegeunfälle

Erstattungsansprüche der Krankenkassen werden nach § 105 SGB X befriedigt. Kosten der ambulanten Behandlung sowie Verband-/Arzneimittel werden mit einer Fallpauschale abgegolten. Die Fallpauschale beläuft sich auf 34 EUR. Mit diesem Betrag sind auch entsprechende Aufwendungen bei Wiedererkrankung abgegolten.


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