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Gesetze

ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz - ASG)
Arbeitsrecht
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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz



§ 39 ASG, Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 GG) und der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Absatz 1 GG) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


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