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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 22 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

Ergänzend zur Regelung der Gruppenprophylaxe (§ 21 SGB V wird zur Verbesserung der Verhütung von Zahnerkrankungen in dieser Vorschrift die Individualprophylaxe geregelt.


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