Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 25 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Vergütung

Nach der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Gesundheitsuntersuchung durch eine entsprechende ärztliche Beratung ergänzt wird. Nach § 85 Absatz 2 [Satz 5] SGB V wird die Gesundheitsuntersuchung durch eine Pauschale vergütet. Mit dieser Pauschale ist zugleich die ärztliche Beratung abgegolten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.