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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 31 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

Der Versicherte hat einen Anspruch auf Versorgung mit [apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um ausgeschlossene Mittel nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V handelt und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen]. Soweit ein Festbetrag festgesetzt ist, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten nur bis zur Höhe dieses Betrages. . .


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