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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 37 SGB V Ziff. 2.1. RS 1988/01, Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

(1) Neben der für alle Leistungen geltenden Voraussetzung, dass ein Versicherungsverhältnis besteht, ist weitere Voraussetzung, dass die häusliche Krankenpflege im Zusammenhang mit ambulanter ärztlicher Behandlung (§ 28 Absatz 1 SGB V) und nach . . . vertragsärztlicher Verordnung erbracht wird. Sie muss — ebenso wie die begleitende ärztliche Behandlung — auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden gerichtet sein (zum Krankheitsbegriff vgl. u. a. BSG, Urteil vom 10. 10. 1978 — 3 RK 81/77 —, USK 78104). Auf die Ursache der Erkrankung — somatisch oder psychisch — kommt es nicht an.

(2) . . .


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